• Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen

Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen

Als Netzbetreiber sind wir für die Stabilität und Sicherheit unseres Stromnetzes verantwortlich. Damit diese auch bei einem stetig wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien jederzeit gewährleistet ist, müssen Erzeugungsanlagen gemäß § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fernsteuerbar sein.
Im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08.2026 führen wir daher in unserem Netzgebiet wieder regelmäßige, unangekündigte Funktionstests durch. Auf dieser Seite informieren wir Sie über durchgeführte Schaltungen und beantworten die wichtigsten Fragen.

Aktuell durchgeführte Maßnahmen (Schaltungen)

Der Steuerbarkeitscheck wird innerhalb des Testzeitraums unangekündigt durchgeführt, da wir die dauerhafte technische Steuerbarkeit unter realistischen Bedingungen prüfen müssen.
In der folgenden Übersicht machen wir transparent, wann und in welchem Erdschlussgebiet unsere Schaltungen erfolgreich durchgeführt wurden. Suchen Sie in der Tabelle einfach nach dem Erdschlussgebiet, das wir Ihnen in unserem Ankündigungsschreiben mitgeteilt haben. So erkennen Sie sofort, ob der Test für Ihre Anlage bereits stattgefunden hat.

Datum der SchaltungBeginn der SchaltungEnde der SchaltungSteuerungsbereichStatus der Maßnahme

Sollte der Test in Ihrem Gebiet durchgeführt worden sein und Ihre Anlage war wider Erwarten nicht ansteuerbar, ist das kein Grund zur direkten Sorge. Wir werten die Daten aus, melden uns im Nachgang aktiv bei Ihnen und klären gemeinsam die weiteren Schritte.

FAQ's

Häufig gestellte Fragen zum Steuerbarkeitscheck

Was verbirgt sich hinter dem Steuerbarkeitscheck und wozu dient er?

Hintergrund der Prüfung ist die sichere Netzführung im Rahmen von Redispatch 2.0. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (§ 12 Abs. 2b EnWG) schreiben vor, dass Verteilnetzbetreiber die Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen bei Netzengpässen temporär regulieren können müssen. Der Steuerbarkeitscheck ist ein reiner Funktionstest: Wir prüfen dabei aus der Ferne, ob die Kommunikationstechnik Ihrer Anlage einwandfrei funktioniert und im Ernstfall auf unsere Steuersignale reagiert, um Netzüberlastungen zu verhindern.

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Prüfung?

    Die Grundlage für den Steuerbarkeitscheck bildet der § 12 Abs. 2a bis 2h des EnWG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (BGBl. 2025 I Nr. 51 vom 24.02.2025). Ziel dieser Neuregelung ist, die technische Steuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherzustellen, um die Netzstabilität im Rahmen des Redispatch 2.0 zu gewährleisten.

    Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 30.01.2026 dazu die aktuellen Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck auf der gemeinsamen Website NETZTRANSPARENZ.DE veröffentlicht. Diese Leitlinien legen die Rahmenbedingungen für den jährlichen Steuerbarkeitscheck fest.

      Welchen Zeitraum nimmt der Test in Anspruch?

      Der Funktionstest selbst ist ein kurzer Vorgang. Das Signal zur Leistungsreduktion wird in der Regel für eine Dauer von 60 Minuten an Ihr Steuergerät gesendet. Nach erfolgreicher Rückmeldung im System heben wir das Signal automatisch wieder auf. Ihre Anlage nimmt anschließend sofort wieder den regulären Einspeisebetrieb auf.

        Ist meine persönliche Anwesenheit bei der Prüfung erforderlich?

        Nein, Sie müssen während des Testzeitraums weder zu Hause noch direkt an der Wechselrichter- oder Steuertechnik anwesend sein. Die gesamte Signalübermittlung und Auswertung erfolgt digital und vollautomatisch über unsere Netzleitstelle.

          Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten?

          Sie helfen uns und sich selbst sehr, wenn Sie die Technik im Vorfeld kurz auf offensichtliche Mängel prüfen. Dazu gehört:

          1.    Allgemeine Sichtprüfung: Ist die Anlage äußerlich unbeschädigt, sauber und in einem ordentlichen Zustand?
          2.    Steuergerät: Blinkt die Betriebsanzeige (LED) am Steuergerät (z. B. Rundsteuerempfänger) regelmäßig grün?
          3.    Verkabelung: Sind alle Kabel ordnungsgemäß angeschlossen, fest eingesteckt und unbeschädigt?
          4.    Kommunikationsgeräte: Falls Ihre Anlage einen Router oder Datenlogger nutzt: Ist das Gerät eingeschaltet und leuchten die LEDs regulär?

            Wie geht es weiter, wenn meine Anlage den Check nicht besteht?

            Trotz optisch intakter Technik und erfüllter Checkliste kann es vorkommen, dass ein Steuersignal nicht ankommt. In diesem Fall werten wir die Tests aus und kommen aktiv auf Sie zu. Wir informieren Sie über den Befund und geben Ihnen ausreichend Zeit, den Kommunikationsfehler – im Idealfall gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur – zu beheben.

              Welche Konsequenzen drohen, wenn die Steuerbarkeit dauerhaft nicht gegeben ist (Nichteinhaltung)?

              Die Pflicht zur technischen Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen ist gesetzlich streng geregelt. Als Anlagenbetreiber sind Sie nach dem EEG rechtlich dafür verantwortlich, dass diese Funktion jederzeit fehlerfrei zur Verfügung steht – auch dann, wenn Sie die Installation oder Wartung an einen Fachbetrieb übergeben haben.
              Kommen Sie dieser Pflicht nach Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht dauerhaft nach, hat dies gravierende gesetzliche Konsequenzen:

              •    Verlust der Einspeisevergütung: Gemäß § 52 EEG verringert sich die finanzielle Förderung (Einspeisevergütung bzw. anzulegender Wert bei der Marktprämie) für den von Ihnen erzeugten Strom auf null. Dieser Sanktionsmechanismus greift solange, bis der Defekt behoben und die Steuerbarkeit uns gegenüber wieder zweifelsfrei nachgewiesen ist. In der Praxis produzieren Sie in diesem Zeitraum Strom, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.
              •    Mögliche Schadensersatzforderungen: Ist Ihre Anlage bei einem tatsächlichen, kritischen Netzengpass nicht steuerbar und trägt dadurch zu Problemen bei der Netzstabilisierung bei, können unter Umständen weitreichende Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.

              Wir möchten Sie vor diesen rechtlichen und finanziellen Einbußen bewahren. Bitte nehmen Sie unsere Kontaktaufnahme im Fehlerfall daher ernst und kümmern Sie sich umgehend um die Fehlerbehebung.

                Gibt es eine Entschädigung für den entgangenen Stromertrag während des Tests?

                Die Durchführung der Tests erfolgt entschädigungsfrei, sofern der Test nicht als Teil einer ohnehin im Rahmen des Redispatch 2.0 durchzuführenden Anpassung erfolgt.

                  Ihr persönlicher Kontakt:
                  techn. Fragen:0851 560-495
                  kaufm. Fragen:0851 560-136