Messstellenbetrieb
Informationen zu intelligenten Messsystemen (iMSys)
Informationen zu intelligenten Messsystemen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
Zusatzleistungen gemäß § 34 MsbG (gültig ab 01.01.2025)
Hiermit können Sie die Zusatzleistungen gemäß § 34 MsbG ab 01.01.2025 beauftragen.
Bedienungsanleitungen für Zähler
Hier finden Sie Bedienungsanleitungen zu Zählern. Diese Bedienungsanleitungen wurden von den Zähler-Herstellern herausgegeben.
Informationen zu modernen Messeinrichtungen (mME)
Informationen zu modernen Messeinrichtungen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
Messstellenvertrag für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys)
Besteht kein Messstellenvertrag mit dem Anschlussnehmer und hat der Anschlussnutzer keinen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragt, kommt dieser Vertrag auch ohne Unterzeichnung bereits dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über einen Zählpunkt entnimmt. Selbiges gilt für den Fall, dass der Anschlussnutzer Elektrizität in das Netz der allgemeinen Versorgung über einen Zählpunkt einspeist. Für jeden Zählpunkt wird ein separates Vertragsverhältnis begründet.
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sowie für Zusatzleistungen können dem Preisblatt "Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie für Zusatzleistungen" und die Entgelte für Sonderleistungen (Mahnung, Sperrung, Entsperrung) dem Preisblatt "Entgelte für Sonderleistungen" entnommen werden. Diese Preisblätter werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Passau GmbH neue Zusatzleistungen und/oder Sonderleistungen anbietet, werden diese in das jeweilige Preisblatt aufgenommen.
- Preisblatt für den Messtellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, gültig ab 1. Juli 2025
- Preisblatt Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, gültig ab 1. März 2025
- Preisblatt für Sonderleistungen, gültig bis 30. Juni 2020 und ab 1. Januar 2021
Energieserviceanbieter (ESA)
Mit dem Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 wurde der Energieserviceanbieter (ESA) als neuer externer Marktteilnehmer eingeführt. Dieser hat das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte vom zuständigen Messstellenbetreiber zu beziehen.
Sie möchten als neuer Marktpartner ein Vertragsverhältnis mit uns eingehen?
1. Dann füllen Sie bitte unser ESA-Kontaktdatenblatt aus und senden dieses gemeinsam mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat mit dem Betreff „ESA“ an netznutzung@stadtwerke-passau.de
2. Sie erhalten von uns daraufhin ein Vertragsangebot.
3. Nach Abschluss des Vertrages und Aufbau der Marktkommunikation können Sie Ihre Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns richten.
Die Entgelte für die Messdatenbereitstellung mit nach § 55 Absatz 1, 3 und 4 an einer Messstelle erhobenen und nach § 60 aufbereiteten Messwerten entsprechend der Marktrolle „Energieserviceanbieter“ für registrierte Lastgangdatenmessung (RLM) und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT Format entnehmen Sie bitte o. s. „Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen“.
ESA-Rahmenvertrag
Das Dokument befindet sich momentan noch in Arbeit und steht bald für Sie zur Verfügung!
Vereinbarung über den elektrischen Datenaustausch der Bundesnetzagentur
Hier geht es zur Vereinbarung