EEG-
Einspeisung
Post-EEG-Phase
Zum 31. Dezember 2020 läuft bei den ersten Einspeiseanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus.
Wie geht es dann weiter? Mit Ablauf der Förderung dürfen wir den von Ihrer Anlage erzeugten Strom nicht mehr nach dem EEG vergüten.
Mit Ihrer Entscheidung, erneuerbare Energie selbst zu produzieren und ins Stromnetz einzuspeisen, haben Sie frühzeitig ein Zeichen für Ökologie und Nachhaltigkeit gesetzt. Für die Zeit nach dem Ende der staatlichen Einspeiseförderung (sog. Post-EEG-Phase) gibt es aktuell folgende Möglichkeiten für die weitere Nutzung Ihrer Anlage:
• Sie können Ihre Anlage auf Eigenversorgung umrüsten und den erzeugten Strom somit direkt bei Ihnen vor Ort verbrauchen
• Noch unabhängiger werden Sie durch Ihren eigenen Energiespeicher
Der Gesetzgeber diskutiert aktuell über Regelungen zum Weiterbetrieb der EEG-Anlagen, die nach dem
31. Dezember 2020 aus der Förderung fallen. Zum zeitlichen Ablauf der zu erwartenden Gesetzesänderung kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Erneuerbare Energien Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales energiepolitisches Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland.
Die Stadtwerke Passau GmbH vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG).