Verträge und
Bedingungen
Verträge
Die Stadtwerke Passau GmbH bietet den Zugang zu ihrem Gasversorgungsnetz als Vertragspartner der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" gemäß den dort festgelegten Regeln an (Kooperationsvereinbarung Gas KoV).
Transportkunden müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.
Für die Ausspeisung aus dem Netz der Stadtwerke Passau GmbH müssen die Transportkunden einen Lieferantenrahmenvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen abschließen.
Hier finden Sie wichtige Verträge und Anlagen:
Verträge und Anlagen
- Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 01.10.2022
- Anlage 1 Preisblatt
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt
- Anlage 3 EDI-Vereinbarung
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 § 18 NDAV
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 Sperrung/Entsperrung
- Anlage 8.1 Muster-Auftrag Sperrung
- Anlage 8.2 Muster-Rückmeldung zur Sperrung
- Anlage 8.3 Muster-Auftrag Entsperrung
- Anlage 8.4 Muster-Rückmeldung zur Entsperrung
Technische Mindestanforderungen
Hier können Sie die Technischen Vorschriften für den Netzanschluss einsehen:
Bedingungen und Preisblätter
Technische Mindestanforderungen
für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Gasnetzbetreiber:
gültige DVGW-Vorschriften | G2000
Technische Mindestanforderungen
an fremde Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Messdatenqualität und -umfang durch den Gasnetzbetreiber:
Metering Code 2004 | DVGW Regelwerk | EWG-Richtlinien und PTB-Anforderungen