• Verträge und
    Bedingungen

Verträge

Die Stadtwerke Passau GmbH bietet den Zugang zu ihrem Gasversorgungsnetz als Vertragspartner der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" gemäß den dort festgelegten Regeln an (Kooperationsvereinbarung Gas KoV).
Transportkunden müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.
Für die Ausspeisung aus dem Netz der Stadtwerke Passau GmbH müssen die Transportkunden einen Lieferantenrahmenvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen abschließen.
Hier finden Sie wichtige Verträge und Anlagen:

Technische Mindestanforderungen

Hier können Sie die Technischen Vorschriften für den Netzanschluss einsehen:

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Technische Mindestanforderungen

für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Gasnetzbetreiber:

gültige DVGW-Vorschriften | G2000

Technische Mindestanforderungen

an fremde Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Messdatenqualität und -umfang durch den Gasnetzbetreiber:

Metering Code 2004 | DVGW Regelwerk | EWG-Richtlinien und PTB-Anforderungen

Ihr persönlicher Kontakt:
techn. Fragen:0851 560-495
kaufm. Fragen:0851 560-136